Leistungen für Gerichte

Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten erhält der Sachverständige seinen Auftrag durch ein Gericht. Vom jeweiligen Richter wird ein Beweisbeschluss formuliert, der für den Sachverständigen bindend ist. Der Sachverständige führt zunächst einen Ortstermin unter Einladung und Anwesenheit der prozessbeteiligten Parteien durch, wobei er die Tatsachen aufnimmt und den Parteien Fragen stellen kann. Diese Feststellungen und Antworten bilden später die Grundlage für sein schriftliches Gutachten. Im Gutachten nimmt der Sachverständige nur zu den fachlichen Fragen des Beweisbeschlusses Stellung. Wertungen, Urteile oder juristische Streitigkeiten sind Aufgaben des Gerichtes.

Beweissicherungen

Eine Beweissicherung dient dazu, einen Sachverhalt zu dokumentieren, dessen Zustand sich in absehbarer Zeit verändern kann. Eine örtliche Begehung oder Besichtigung ist hierzu zwingend notwendig. Es ist empfehlenswert viele Fotos aus verschiedenen Perspektiven zu erstellen. Die, vom Sachverständigen erbrachten Tatsachenfeststellungen dienen als Grundlage für später mögliche (gerichtliche) Streitigkeiten.